Konzept zur Wiederaufnahme des Schulbetriebes in Corona-Zeiten zu Beginn des Schuljahres 2020/21

03.08.2020

Sehr geehrte Eltern der GGS Am Dönberg,

wir hoffen, dass Sie schöne Sommerferienwochen hatten und alle Kinder der Klassen 2-4 gut erholt am 12.08.20, bzw. das erste Schuljahr am 13.08.20 das neue Schuljahr beginnen können.

Das Ministerium für Schule und Bildung hat diesbezüglich das Konzept zur Wiederaufnahme des Schulbetriebes in Corona-Zeiten zu Beginn des Schuljahres 2020/21 vom 03. August 2020 erlassen.

Sie können das vollständige Konzept unter:
Schulministerium NRW Konzept
einsehen.

Im Folgenden möchte ich Sie insbesondere über die für Grundschulen relevanten Inhalte informieren.

Mund-Nasen-Schutz:
An den Schulen mit Primarstufe besteht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1-4 sowie für alle weiteren Personen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Eine Ausnahme hiervon gilt für die
vorgenannten Schülerinnen und Schüler, soweit sie sich an ihren festen Sitzplätzen befinden und Unterricht stattfindet. Solange der feste Sitzplatz noch nicht eingenommen wurde oder sobald er verlassen wird, ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Die hier
zum Mund-Nasen-Schutz getroffenen Regelungen sind angesichts der aktuell wieder steigenden Infektionszahlen angemessene Maßnahmen zum Infektionsschutz. Sie werden vorerst bis zum 31. August 2020 befristet und bieten so die Gelegenheit, die Entwicklung des Infektionsgeschehens insbesondere während und nach der ferienbedingten Rückreisewelle sorgfältig zu beobachten und dann neu zu bewerten. Die Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler sind dafür verantwortlich, Mund-Nase-Bedeckungen zu beschaffen.

Rückverfolgbarkeit:
Um im Bedarfsfall Infektionsketten nachvollziehen und unterbrechen zu können, sind konstante Gruppenzusammensetzungen erforderlich, soweit nicht zwingende schulorganisatorische Gründe entgegenstehen. Der Unterricht soll jahrgangsbezogen in
Klassen, in Kursen oder festen Lerngruppen stattfinden. Eine jahrgangsübergreifende Gruppenbildung ist grundsätzlich nicht möglich.

Hygiene:
Eine regelmäßige und wirksame Durchlüftung der Unterrichtsräume ist sicherzustellen. Räume, in denen dies nicht möglich ist, sind für den Unterricht nicht zugelassen. Die Schulen sollten zugleich ihre bestehenden Konzepte zur Hygiene und zum Infektionsschutz fortführen und anpassen.

Sportunterricht:
Mit der Rückkehr zum angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten zum Schuljahr 2020/2021 wird der Unterricht auch im Fach Sport möglichst in vollem Umfang wiederaufgenommen. Auf Grund des § 9 Absatz 7 der CoronaSchVO ist Sportunterricht, inklusive
Schwimmunterricht, an Schulen erlaubt.

Aktuell gilt es jedoch in besonderem Maße darauf zu achten, Bedingungen zu schaffen, die die aktuellen Vorgaben zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beachten und Situationen verhindern, die Infektionsgeschehen verstärken könnten. Der Sportunterricht
soll im Zeitraum bis zu den Herbstferien im Freien stattfinden.

Musikunterricht:
Der schulische Musikunterricht findet im Schuljahr 2020/2021 in seinen unterschiedlichen Ausprägungen statt. Gemeinsames Singen in geschlossenen Räumen ist vorerst bis zu den Herbstferien nicht gestattet.

Gremien der schulischen Mitwirkung:
Für die Gestaltung des Schullebens ist es unabdingbar, dass die Gremien der schulischen Mitwirkung ungehindert tätig werden können. Hierzu gehören beispielsweise die Wahlen der Elternvertreter zu Beginn des kommenden Schuljahres sowie die Beratung und Fassung erforderlicher Beschlüsse in den Sitzungen. Eltern dürfen deshalb unter Wahrung der weiter geltenden Vorgaben an den Hygiene- und Infektionsschutz (Mindestabstand soweit möglich, ansonsten Maskenpflicht sowie Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit) zur Teilnahme in den Mitwirkungsgremien die Schule betreten.

Vorgehen im Coronaverdachtsfall und bei Auftreten von Erkältungs- bzw. Krankheitssymptomen:

Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Sie sind daher zum Schutz der Anwesenden gemäß § 54 Absatz 3
SchulG – bei Minderjährigen nach Rücksprache mit den Eltern – unmittelbar und unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schicken oder von den Eltern abzuholen. Kinder mit den genannten Symptomen dürfen selbstverständlich nicht in die Schule
geschickt werden.

Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens soll die Schule den Eltern unter Bezugnahme auf § 43 Absatz 2 Satz 1 SchulG empfehlen, dass eine Schülerin oder ein Schüler mit dieser Symptomatik ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden soll. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt die Schülerin oder der Schüler wieder am Unterricht teil. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen.

Umgang mit Rückkehrenden aus Risikogebieten:
Bei einer Einreise aus einem Risikogebiet ist die Coronaeinreiseverordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu beachten, aus der sich besondere Verpflichtungen für Schülerinnen und Schüler sowie alle an Schulen tätigen Personen ergeben können. Weiterführende Informationen sind auf dessen Sonderseite abrufbar unter: https://www.mags.nrw/coronavirus. Die Einstufung als Risikogebiet wird durch das Robert-Koch-Institut fortgeschrieben und veröffentlicht: https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete . Hierzu haben Sie bereits einen gesonderten Brief der Stadt Wuppertal erhalten.

Schutz von vorerkrankten Schülerinnen und Schülern:
Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Schul- und Teilnahmepflicht. Für Schülerinnen und Schüler mit relevanten Vorerkrankungen finden die Bestimmungen über Erkrankungen (§ 43 Absatz 2 SchulG) mit folgender Maßgabe Anwendung: Die Eltern entscheiden, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird empfohlen. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen dies schriftlich mit. Bei begründeten Zweifeln kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen.

Schutz vorerkrankter Angehöriger, die mit Schülerinnen und Schülern in häuslicher Gemeinschaft leben:
Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Großeltern oder Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine relevante Erkrankung, bei der eine Infektion mit SARS-Cov-2 ein besonders hohes gesundheitliches Risiko darstellt, besteht, sind vorrangig Maßnahmen der Infektionsprävention innerhalb der häuslichen Gemeinschaft zum Schutz dieser Angehörigen zu treffen. Die Nichtteilnahme von Schülerinnen und Schülern am Präsenzunterricht kann zum Schutz ihrer Angehörigen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. Dies setzt voraus, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Coronarelevante Vorerkrankung ergibt.

Distanz- und Präsenzunterricht:
Für den Fall, dass es im Schuljahr 2020/21 zu einem erneuten Lockdown mit Schulschließungen oder eingeschränkter Beschulung kommen sollte, gilt folgende Regelung für alle Schulstufen:

  • Distanzunterricht ist dem Präsenzunterricht im Hinblick auf die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden der Schülerinnen und Schüler wie der Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte gleichwertig. Schülerinnen und Schüler erfüllen ihre Schulpflicht durch Teilnahme am Distanzunterricht.
  • Distanzunterricht soll dann digital erteilt werden, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen, also insbesondere eine ausreichende technische Ausstattung der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte gewährleistet ist.
  • Die Leistungsbewertung erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler. Klassenarbeiten finden in der Regel im Präsenzunterricht statt.

Unser schulinternes Hygienekonzept ist an die neuen Gegebenheiten angepasst worden. Dieses werde ich Ihnen in seinen wichtigsten Elementen kurz vorstellen:

  • Wir verfolgen das Konzept der konstanten Gruppe. Unsere Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich im Klassenverband unterrichtet.
  • Kontakte mit weiteren Kindergruppen sind nach Möglichkeit zu vermeiden.
  • Um das möglichst vollständig zu realisieren nutzen wir:
  • versetzte Anfangszeiten
  • versetzte Pausenzeiten
  • fest zugeordnete Toiletten für jede Klasse
  • festgelegte Sitzplätze
  • regelmäßiges Stoßlüften oder je nach Außentemperatur dauerhaft geöffnete Fenster
  • festgelegte Reinigungsintervalle durch den Schulträger
  • mit den Kindern geübte Hand- und Nieshygiene
  • Tragen eines Nase-Mund-Schutzes auf Wegen außerhalb des Klassenraumes im Gebäude und dem Schulgelände bzw. grundsätzlich bei Verlassen des eigenen Sitzplatzes
  • derzeit keine jahrgangsübergreifenden Unterrichtsangebote.

Die Anfangszeiten des Unterrichts bzw. auch die Einlassbedingungen für die Kinder haben sich leicht verändert. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kinder pünktlich zu den genannten Zeiten vor Ort sind, um ein Zusammentreffen der unterschiedlichen Klassengruppen zu verhindern.

Klasse 1 und 2 kommen um 7:50 Uhr.

  • Klasse 1 stellt sich auf dem Hof unter dem Vordach am Eingang des Kindergartens auf.
    Die Kinder der Klasse 1 werden von ihrer Lehrerin in das Klassenzimmer geführt.

  • Klasse 2 geht selbständig in die Klasse durch den gewohnten Eingang.

Klasse 3 und 4 kommen um 8:05 Uhr.

  • Klasse 4 stellt sich auf dem Hof unter dem Vordach am Eingang des Kindergartens auf.
    Die Kinder der Klasse 4 werden von ihrer Lehrerin in das Klassenzimmer geführt.

  • Klasse 3 geht selbständig in die Klasse durch den gewohnten Eingang.

Ein möglicher Versatz der Endzeiten muss in der nächsten Woche zunächst auf eine
mögliche Umsetzung mit den Betreuungsgruppen abgestimmt werden.

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund auch im Namen des gesamten Kollegiums.
D. Bochmann, Schulleitung