Erweiterter Schulbetrieb ab dem 15.06.2020

05.06.2020

Sehr geehrte Eltern der GGS Am Dönberg,

mit der 23. Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung wird ein erweiterter Schulbetrieb ab dem 15.06.20 ermöglicht. Wir freuen uns sehr darüber, endlich alle Kinder wieder täglich in der Schule unterrichten zu können und somit noch vor den Sommerferien zu einem relativ normalen Unterricht zurückkehren zu können.

Die Unterrichtszeiten der Klassen werden voraussichtlich dem bisherigen Stundenplan der Kinder entsprechen. Die Klassen werden, soweit möglich, zum großen Teil durch ihre Klassenlehrerinnen unterrichtet werden. Auch werden Schwerpunkte auf die Hauptfächer gelegt, um elementaren Stoff aufzuarbeiten.

Hygienemaßnahmen:

  • Die 1,5m Abstandsregel gilt ab dem 15.06.2020 nicht mehr und wird durch das Konzept der konstanten Lerngruppe ersetzt. D.h. Unterricht erfolgt in voller Klassenstärke, die einzelnen Lerngruppen sollen außerhalb des Unterrichts jedoch nicht zusammen treffen.
  • Die Kinder treffen leicht zeitversetzt in der Schule ein, um Kontakte zu vermeiden.
    Die Klassenlehrerinnen werden Ihnen im Laufe der nächsten Woche die genauen Anfangs- und Endzeiten des Unterrichts Ihrer Kinder mitteilen.
  • Die Kinder werden von den Lehrkräften in das Gebäude geleitet.
  • Pausen-/Hofzeiten werden ebenso zeitversetzt eingeteilt und finden klassenweise statt.
  • Jeder Klasse sind zudem weiterhin feste Toiletten zugewiesen.
  • Alle Kinder und Lehrkräfte tragen eine Mund-Nase-Maske/Alltagsmaske in Situationen, in denen sich Kinder unterschiedlicher Lerngruppen begegnen könnten, also bei allen Wegen außerhalb des Unterrichtsraumes.
  • Die Reinigung der Räume erfolgt nach den gültigen Hygienevorschriften.
  • Wie bisher sollen Dritte, also auch Eltern, das Schulgelände möglichst nicht betreten.

Notbetreuung:
Die Notbetreuung endet mit dem 12.06.2020

Teilnahme am erweiterten Unterricht:

Auch unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie sind alle Schülerinnen und Schüler grundsätzlich verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Aus Anlass einer Erweiterung des Präsenzunterrichts ist noch einmal auf Folgendes hinzuweisen:

• Die Erziehungsberechtigten müssen darauf achten, dass die Kinder vor dem Schulbesuch keine der bekannten Symptome einer Covid-19-Erkrankung aufweisen.

• Sofern Schülerinnen und Schüler eine Corona-relevante Vorerkrankung haben oder mit Angehörigen mit entsprechenden Vorerkrankungen in häuslicher Gemeinschaft leben, entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020. Es gelten - wie bisher schon - die Bestimmungen über Erkrankungen (§ 43 Absatz 2 Schulgesetz NRW). Die Eltern entscheiden, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte - die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird angeraten. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch die Teilnahme am Präsenzunterricht bei ihrem Kind möglich ist. In Zweifelsfällen kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen.

• Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht, entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht, wenn ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt.

Sind der Schule Vorerkrankung bereits bekannt, so kann von der Vorlage des Attestes abgesehen werden; in diesem Fall ist die Kenntnis der Vorerkrankung zu dokumentieren.

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund

Ihr Team der GGS Am Dönberg